Ausgabe: 3/2006
Schwerpunktthema: Potenzialanalyse
Inhaltsverzeichnis:
1. Talente erkennen: INSIGHTS-Potenzialanalyse 2. Den demografischen Wandel meistern: Quick-Check für kleinere Unternehmen 3. Arbeitszeugnisse: Was Sie nicht erwähnen dürfen 4. Anti-Diskriminierungsgesetz: Ab August wieder auf dem Tisch
1. Talente erkennen: INSIGHTS-Potenzialanalyse
Das Misstrauen gegenüber Persönlichkeitstests sitzt bei vielen Personalchefs tief. Und dies, obwohl wissenschaftlich belegt ist, wie eng bestimmte Verhaltensmuster, Motive und Persönlichkeitsmerkmale mit dem Berufserfolg zusammenhängen. Personalauswahl als Glücksspiel? Zu viele Unternehmen setzen bei der Einstellung von Mitarbeitern noch immer auf Glück und Zufall, statt auf objektive Kriterien. Ein seriöses Analyseverfahren, mit dem sich die Qualität bei der Personalauswahl und bei Maßnahmen zur Personalentwicklung deutlich verbessern lässt, ist die INSIGHTS-Potenzialanalyse. Dabei handelt es sich um ein System von diagnostischen Verfahren zur Bestimmung der Verhaltens- und Wertepräferenzen. INSIGHTS gibt es in 10 verschiedenen Versionen von der Manager-Version über die Mitarbeiter-Version bis hin zur Verkäufer-Version. Konkret werden bei einem Verkäufer z.B. Vorbereitung des Verkaufs, Präsentation, Einwandbehandlung, Überzeugungskraft, Abschlüsse tätigen, Kundenbetreuung und Bereitschaft, Dinge zu Ende zu führen, bewertet. Bei einer Führungskraft werden u.a. bewertet: Entschlossenheit, Ergebnisorientierung, Sinn für Dringlichkeit, Orientierung an Zukunftsvisionen, Motivationsfähigkeit, Kommunikationsbeziehung zu Kunden und Mitarbeitern.
Nicht nur bei der Auswahl von Bewerbern, sondern auch in den Bereichen Teamzusammenstellung, Teamentwicklung und Führungskräftetraining bietet das Instrument optimale Unterstützung. Als besonderen Vorteil bietet INSIGHTS die Möglichkeit, neben den persönlichen Verhaltenspräferenzen auch die Anforderungen, die ein bestimmter Arbeitsplatz an eine Person stellt, zu erfassen. Damit wird ein genauer Abgleich zwischen den Fähigkeiten dieser Person und den Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes ermöglicht. Die Durchführung von INSIGHTS ist sehr einfach. Es kann als computerunterstützter Fragebogen oder als Internetversion eingesetzt werden. Die Durchführung dauert ca. 20 - 30 Minuten; die Auswertung beansprucht wenige Minuten. Der Analysetext wird von der Software generiert. Dies gewährleistet eine maximale Objektivität in der Verfahrensdurchführung und -auswertung. Die umfassenden INSIGHTS-Analyse-Tools zeigen Ihnen auf einen Blick, wo Sie bei jedem Einzelnen und bei jedem Team ansetzen müssen, um Fertigkeiten, Kompetenzen, Wertvorstellungen und Verhaltenspräferenzen optimal zu nutzen. Als akkreditierter Lizenzpartner im INSIGHTS-MDI-Netzwerk setzt esserpersonalkonzept seit Jahren erfolgreich die INSIGHTS-Diagnose-Tools bei der Bewerberauswahl, der Teambildung sowie bei der Entwicklung von Führungskräften ein.
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2. Den demografischen Wandel meistern: Quick-Check für kleinere Unternehmen
Im Jahr 2020 wird in Deutschland mindestens jeder dritte Erwerbstätige älter als 50 Jahre sein. Allerdings beschäftigen derzeit nur rund 60% aller Betriebe Mitarbeiter ab 50 Jahre. Dabei sind die Vorboten des demografischen Wandels bereits deutlich wahrnehmbar: höhere Erwerbstätigenquote Älterer, späterer Renteneintritt, drohender Fachkräftemangel bei den Jüngeren. Personalwirtschaftliche Maßnahmen, die sich speziell auf diese Entwicklung beziehen, sind bisher nur schwach verbreitet. Um demografiebedingten Handlungsbedarf in kleinen und mittelständischen Betrieben schnell feststellen zu können, gibt es einen empfehlenswerten Quick-Check, der in einem Gemeinschaftsprojekt von Bund, Ländern und Sozialpartnern erarbeitet wurde. Daran anschließend kann man eine detailliertere Selbstanalyse vornehmen, die neben einer Betrachtung der Altersstruktur folgende Fragen beantwortet:
- Mit welchen Rekrutierungsstrategien kann Ihr Unternehmen die demographischen Entwicklungen intelligent bewältigen?
- Wie können Sie hohe Fluktuationsquoten bei jüngeren Fachkräften vermeiden?
- Wie kann in Ihrem Unternehmen für alle Beschäftigten berufsbegleitendes Lernen stattfinden?
- Wird in Ihrem Unternehmen der Wissensaustausch zwischen den Generationen aktiv unterstützt?
Unter www.demowerkzeuge.de finden Sie viele Informationen und Orientierungshilfen zum Thema Demografie und zu Analysewerkzeugen. esserpersonalkonzept gibt Ihnen ebenfalls Empfehlungen zu praktischen Umsetzungsmaßnahmen.
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3. Arbeitszeugnisse: Was Sie nicht erwähnen dürfen
Ein Dauerthema ist die Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, was Sie nicht erwähnen dürfen: Kündigungsgründe; Erkrankungen (auch Alkoholabhängigkeit); Behinderung; Betriebsratstätigkeit; Partei-, Gewerkschafts- oder Kirchenzugehörigkeit; Nebentätigkeiten und Ehrenämter; Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit; Vorstrafen; Verdacht einer Straftat (auch laufende Ermittlungen); übermäßiger Alkoholgenuss.
esserpersonalkonzept unterstützt Sie effektiv bei der Erstellung und Bewertung von Arbeitszeugnissen.
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4. Anti-Diskriminierungsgesetz: Ab August wieder auf dem Tisch
Neuer Wein in alten Schläuchen. Das Anti-Diskriminierungsgesetz heißt jetzt: „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)". Bis zum endgültigen Inkrafttreten des Gesetzentwurfs kann es noch die eine oder andere Änderung geben. Aber Sie sollten bereits jetzt gewappnet sein. Das AGG beinhaltet ein Verbot der Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Der Anwendungsbereich erfasst im arbeitsrechtlichen Teil das Arbeitsleben von der Ausbildung, über die Bewerbung, bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge. Sanktioniert werden unzulässige Benachteiligungen durch Entschädigungs- und Schadensersatzregelungen. Es ist zu erwarten, dass nach In-Kraft-Treten der gesetzlichen Neuregelung die Diskriminierungsklagen bei den Arbeitsgerichten sprunghaft ansteigen. Auch Verbandsklagen (z.B. Gewerkschaften) sind möglich. Die Beweislast wird umgekehrt; der Arbeitgeber ist beweispflichtig, dass er einen Bewerber nicht diskriminiert hat. Die Höhe der Schadensersatzsummen ist bewusst abschreckend gestaltet. Ein konkretes Beispiel: Eine Stellenanzeige für eine Position, die monatlich mit 3.400,-- € dotiert ist, enthält eine objektiv nicht erforderliche Altersbeschränkung (z.B. nicht älter als 39 Jahre) oder eine rein männliche Positionsbezeichnung (z.B. Vertriebsleiter). Bei einer erfolgreichen Klage entsteht ein gesetzlich definierter Mindestschadensersatzanspruch in Höhe von 3 Monatsgehältern, zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten. Im genannten Beispiel belaufen sich die Kosten pro erfolgreich klagendem Bewerber auf 12.172,-- €. esserpersonalkonzept schützt Sie durch professionelles Personalmarketing und Bewerbermanagement vor den weitreichenden Folgen des AGG. Praxisnahe Informationen erhalten Sie auch unter www.ad-gesetz.de. zum Inhaltsverzeichnis
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