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Ausgabe: 1/2008
Schwerpunktthema: Mitarbeiterbindung

Inhaltsverzeichnis:
1. Personalmarketing: Den Wunsch-Kandidaten gewinnen
2. Gelungene Mitarbeiterbindung: Beispiele aus dem Mittelstand
3. Erfolg im Vertrieb: Fachkompetenz wird überschätzt
4. VDI-Studie: Ingenieureinkommen 2002 - 2006
5. Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Abfindung bei Kündigungsschutzklage

1. Personalmarketing: Den Wunsch-Kandidaten gewinnen

Viele Unternehmen vernachlässigen die Aufgabe, ihr Profil als attraktiver Arbeitgeber zu schärfen. Es ist oftmals kein Wunder, wenn sich Top-Kandidaten lieber für das Angebot der Konkurrenz entscheiden.

Gerade mittelständische Unternehmen tun sich schwer, Ihre spezifischen Stärken hervorzuheben. Dabei können auch Firmen ohne Weltmarktführerschaft eine eigenständige und nachhaltige Arbeitgeber-Marke entwickeln. Kandidaten, die im Mittelstand Erfolg haben, ziehen ohnehin ein stabiles Umfeld einer internationalen Karriere vor. Sie wollen schneller Aufgaben und Verantwortung übernehmen als es in Konzernen überhaupt möglich ist. Der Mittelstand setzt auf Werte wie Glaubwürdigkeit, Partnerschaft und Zuverlässigkeit, die für viele Mitarbeiter und Führungskräfte wichtiger sind als die Aura großer Marken.

Doch viele Unternehmen stehen sich selbst im Weg. Nach außen versäumen sie, ihre Vorteile als Arbeitgeber herauszustellen. Und intern überlassen sie die Personalentwicklung dem Zufall, statt ihre „Rohdiamanten zu schleifen". Der VDI schlägt bereits Alarm: Die Weiterbildung in Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern sei kaum am tatsächlichen Bedarf orientiert. „Ingenieure sind sehr treue Seelen", sagt VDI-Geschäftsführer Taubitz. „Werden Sie gefördert und gefordert, verlassen sie die Unternehmen sehr selten."

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2. Gelungene Mitarbeiterbindung: Beispiele aus dem Mittelstand

Im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter hat der Mittelstand gegenüber großen Unternehmen oft das Nachsehen. Dies betrifft nicht nur die Gewinnung von Talenten und erfahrenen Spezialisten, sondern auch die längerfristige Bindung qualifizierter Fach- und Führungskräfte.

Die Burger-Gruppe, Hersteller von kundenspezifischen Antriebslösungen, sieht ihre Lage im malerischen Schwarzwaldort Schonach nicht unbedingt als Standortvorteil. Umso wichtiger ist es für das Unternehmen seine qualifizierten Mitarbeiter, die meist eine intensive Einarbeitung benötigen, zu halten. Zumal neue Kräfte auf dem Markt kaum zu bekommen sind. Für Burger steht fest, dass das Bindungsinstrument Geld allein nicht weiterhilft. Maßnahmen, die nicht auf materielle Vorteile abzielen, wie gute Führung, gezielte Personalentwicklung, interessante Aufgaben, Perspektiven, ein gutes Firmenimage, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten, vor allem das Gefühl etwas bewegen zu können, sind oft effektiver.

Wie die Burger-Gruppe setzt auch die Engel AG eine Marketingagentur aus dem hessischen Bad Orb verstärkt auf Aus- und Weiterbildung, damit der immer gleiche Job bei der immer gleichen Firma auch über Jahre hinweg interessant bleibt. Seit drei Jahren gibt es für jeden Mitarbeiter ein jährliches Weiterbildungsbudget von rund 1.500 €; ein Programm, das nicht nur für die Topleute gilt. Es geht um alle sog. „Schlüsselmitarbeiter", das sind diejenigen mit außerordentlicher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft, egal aus welchem Unternehmensbereich oder Hierarchieebene.

Bei der Medizintechnikfirma Stryker in Duisburg bestand 1999 noch eine Fluktuation von 20%. Bei einer Einarbeitungszeit zwischen 6 und 24 Monaten wurde dieser Wert immer kritischer. Wenn solche Mitarbeiter abwandern, geht nicht nur das investierte Kapital verloren, sondern auch Kontakte zu den Kunden. 2003 wurde bei Stryker die Reißleine gezogen. Man begann mit dem Aufbau einer strategischen Personalentwicklung. Die fachliche Weiterbildung als auch Trainee-Programme wurden etabliert, um den Führungsnachwuchs selbst heranzuziehen. Heute liegt die Fluktuation bei 4%. Während man sich früher auf die Rekrutierung berufserfahrener technischer Fachkräfte konzentrierte, tritt man heute stärker an die Universitäten und Fachhochschulen heran, um Absolventen ins Unternehmen zu holen. Außerdem können Abiturienten in die duale Ausbildung der Berufsakademie einsteigen. Eine Kindertagesstätte, die man gemeinsam mit anderen Unternehmen im Gewerbegebiet einrichten möchte, wird derzeit noch durch die Stadtverwaltung blockiert. Im Zuge der demographischen Entwicklung wird es darüber hinaus immer wichtiger, die älteren Mitarbeiter zu halten. An deren Weiterbildung und Motivation will man noch konsequenter arbeiten.

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3. Erfolg im Vertrieb: Fachkompetenz wird überschätzt

80% von über 1.000 in 11/2007 befragten mittelständischen Vertriebsleitern halten das Fachwissen ihrer Verkäufer für den wichtigsten Grund für Verkaufserfolge. Dieser hohe Wert in Umfragen ist eine typisch deutsche Besonderheit, betont die HSH + S Unternehmensberatung, welche die Umfrage durchführte.

Zahlreiche Studien zeigten im Gegensatz dazu, dass vor allem die Persönlichkeit eines Verkäufers und seine Sozialkompetenz entscheidend sind. „So nimmt es auch nicht Wunder, dass deutsche Verkäufer zu häufig in Produktschulungen sitzen, während die Schulung persönlicher Fähigkeiten zu kurz kommt" kritisiert HSH + H.

Der Mittelstand wird aufgefordert, mehr kommunikative Fähigkeiten zu trainieren. 79% der Befragten vermuten immerhin, ihre Produktivität im Vertrieb könnte mindestens 20% höher sein, wenn interne Kommunikation und Organisation besser wären.

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4. VDI-Studie: Ingenieureinkommen 2002 - 2006

Rund 73.000 Gehaltsdaten wurden analysiert. Damit liegt eine der wohl detailliertesten Einkommensstudien für Ingenieure vor, mit ausführlichen Angaben zu Position, Branche, Unternehmensgröße, Berufserfahrung und variablen Einkommensbestandteilen. Im Online-Buchshop der VDI-Nachrichten für 69-- €.

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5. Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Abfindung bei Kündigungsschutzklage

Wird Arbeitnehmern aus dringenden betrieblichen Gründen gekündigt, haben sie Anspruch auf eine Abfindung. Das gilt aber nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes nur, wenn sie keine Klage gegen die Kündigung einreichen. Das BAG hatte nun darüber zu entscheiden, ob die Rücknahme einer Klage den Abfindungsanspruch wieder aufleben lässt.

Das BAG entschied: Entweder Klage oder Abfindung. Eine einmal erhobene Kündigungsschutzklage „vernichtet" den Abfindungsanspruch. Daran ändert auch die Rücknahme der Klage nichts. Grund: Sinn und Zweck des Abfindungsparagraphen ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sobald eine Klage erhoben wird, ist der Arbeitgeber gezwungen, sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Gericht zu befassen. Durch die Zahlung einer Abfindung will er gerade dies vermeiden. Wird die Klage später zurückgenommen, muss der Arbeitgeber sich jedoch auch zumindest vorübergehend gerichtlich auseinandersetzen. Der Arbeitnehmer muss dann im Gegenzug auf die Abfindung verzichten (BAG, Urteil vom 13.12.2007, Az. 2 AZR 971/06).

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